AGB

AGB

I. Allgemeine Bestimmungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das vertragliche Verhältnis mit unserem Auftraggeber für die von uns angebotenen Dienstleistungen und bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden. Sie bieten für beide Seiten Sicherheit und auch Berechenbarkeit. Selbstverständlich sind wir bemüht, sie regelmäßig an aktuell gesetzliche Bestimmungen anzupassen. Sie sind für uns Ausdruck einer fairen, gemeinschaftlichen Partnerschaft.

Auftrag

(1) Ein Dienstleistungsvertrag mit uns in unserer Eigenschaft als Verkaufsbetreuer für den privaten und/oder gewerblichen Verkäufer einer Immobilie kommt zustande, wenn uns vom Auftraggeber ein schriftlicher Auftrag erteilt wurde.Mit einem erteilten Auftrag, einen Verkaufsbetreuungs- und Beratungsservice für eine professionelle Vermarktung seiner Immobilie zu erbringen, schließt der Auftraggeber mit uns als Auftragnehmer einen Dienstleistungsvertrag ab. (Es besteht somit zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich kein Maklervertrag gem. § 652 ff BGB)

Auftragsleistungen

(2) Nachstehende Dienstleistungen werden für den Auftraggeber von uns in unserer Eigenschaft als hierfür beauftragtes Unternehmen erbracht:

Vorbereitung und Bearbeitung:

● Einrichten einer Immobilienakte
● Besichtigung und Aufnahme der Immobilie vor Ort
● Ausfertigung einer Marktwerteinschätzung* durch einen Sachverständigen für die Immobilie (nur bei Wohnhäusern)
● Wettbewerbsanalyse durch entsprechende Einsicht aktueller Marktberichte
● Feststellung Marktwert
● Beratung über Angebotspreis
● Klärung von Fragen

Betreuungsservice:

● Anfertigen von in der Darstellung optimiertem Bildmaterial (Fotos, ggf. Videoclip)
● Graphische Bearbeitung und verkaufsfördernde Aufbereitung von Grundriss-Planzeichnungen
● Erstellung eines zielgruppenorientierten, werbewirksamen Zeitungs-Anzeigentextes
● Weiterleitung von Angebots-Chiffre Anfragen an den Auftraggeber
● Bearbeiten des Bildmaterials mit werbewirksamer Aufbereitung für eine Internetpräsentation
● Erstellung des Werbetextes für die Internetwerbung unter www.delta-bieterverfahren.de
● Zur Verfügungsstellung der auftragsgemäßen Nutzung des Internetportals www.delta-bieterverfahren.de für die Objektwerbung des Auftraggebers

Support

● Klärung und Übermittlungen von Fragen

(3) Sämtliche von uns für den Auftraggeber zu erbringenden Dienstleistungen beschränken sich ausschließlich nur auf den Umfang der vorgenannten Auftragsleistungen und beinhalten ausdrücklich keinerlei Maklerleistungen, wie zum Beispiel Nachweise von Kaufinteressenten oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses. Der Auftraggeber entrichtet deshalb auch keine objektbezogene oder erfolgsabhängige Provision, sondern bezahlt statt dessen ein vereinbartes Honorar als pauschale und einmalige Vergütung für die von uns als beauftragtes Unternehmen im Gegenzug insgesamt zu erbringenden Dienstleistungen, gemäß der unter Ziff. (2) beschriebenen Leistungszusammenstellung.
Die vereinbarte Vergütung ist vom Auftraggeber in jedem Falle, auch unabhängig vom Erreichen seines Verkaufserfolgs und unabhängig vom Ausgang seines Bieterverfahrens zu entrichten. Alle Kosten und Aufwendungen für die leistungsbeschriebenen, verkaufsfördernden Maßnahmen, insbesondere die Kosten der Mitwirkung bei der Beschaffung einer für die Objektwerbung des Auftraggebers geeigneten und hierfür zur Verfügung stehenden Internetpräsentation, die Kosten für den gleichzeitig ebenfalls mit erteilten Auftrag zur Ausfertigung einer Marktwerteinschätzung durch einen Sachverständigen für die Immobilie (nur bei Wohnhäusern), die Kosten für die textliche, graphische und fototechnische Aufbereitung der gesamten Werbedarstellung, sowie alle Kosten für die Bearbeitung, Konzeption und Präsentation sind mit Zahlung der vereinbarten Vergütung insgesamt abgegolten. Stillschweigende oder mündliche Nebenabreden oder Ergänzungen bedürfen zur Wirksamkeit ausschließlich der Schriftform.

* Unter einer “Marktwerteinschätzung“ versteht man das „Abgeben eines Urteils über den wahrscheinlichen Marktwert“ der Immobilie zum Zeitpunkt der Vermarktung. Diese Marktwerteinschätzung wird für den Auftraggeber in Form eines unverbindlichen Gutachtens erstellt und an diesen übermittelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben über das Objekt zu machen und vollständige, aktuelle Unterlagen hierfür zur Verfügung zu stellen. Zur Überprüfung uns gegenüber gemachter Angaben des Auftraggebers sind wir nicht verpflichtet und übernehmen auch keine Haftung für nicht wahrheitsgemäße oder unvollständige Angaben des Auftraggebers. Als von unserem Auftraggeber beauftragtes Unternehmen übernehmen wir auch ausschließlich beschränkt nur gegenüber unserem Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt dieser Marktwerteinschätzung. Den letztendlichen, tatsächlichen Angebotspreis, d.h. Verkaufsangebotspreis, bzw. die Mindestpreisforderung für die angebotene Immobilie bestimmt ausschließlich allein der Auftraggeber selbst.

(4) Gerichtsstand aus dem Vertragsverhältnis unter Kaufleuten, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit als Auftraggeber handeln, bzw. Auftraggeber sind, ist der Firmensitz unseres Unternehmens

Stand November 2010